modulare Beratung

Menü
Gründung einer GmbH als MVZ-Trägergesellschaft

Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) in der Rechtsform einer GmbH eröffnet ganz neue Wachstumsperspektiven. Denn hier können unbegrenzt viele Zahnärzte angestellt werden und Gesellschafter einer MVZ-GmbH können nicht nur Zahnärzte, sondern auch zugelassene Krankenhäuser sein, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Da auch private Investoren solche Krankenhäuser betreiben können, steht über den Umweg eines Krankenhauses private Investoren, private Equity und Investment-Fonds der Weg zu einer Beteiligung an Zahnarztpraxen in der Rechtsform einer MVZ-GmbH nach wohl herrschender Rechtsauffassung offen. Dies führt zu starken Veränderungen bei der Versorgung mit zahnärztlichen Leistungen.

Eine MVZ-GmbH können Sie neu gründen. Sie können aber auch eine bestehende Einzelpraxis oder BAG (GbR oder Partnerschaft) in eine MVZ-GmbH umwandeln. Dabei sind eine Reihe steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte zu beachten. Wir hinterfragen Ihr Vorhaben kritisch und rechnen für Sie verschiedene Gestaltungsoptionen durch.

Sind mehrere Gesellschafter beteiligt, so sind wechselseitige Interessen abzuklären. Wir erarbeiten mit Ihnen eine strukturierte Gründung bzw. Umwandlung, an deren Ende belastbare Verträge, ein optimal gestaltetes Rechnungswesen und ein bewährtes Steuerungsinstrument für die MVZ-GmbH stehen.

MODUL 1

Erstgespräch

In diesem Gespräch setzen wir uns mit Ihren Vorstellungen kritisch auseinander. Wir sprechen über grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und erläutern Ihnen die wirtschaftlichen Konsequenzen daraus. – ein kostenfreier Service zum Kennenlernen.

MODUL 2

Optimaler Weg in die MVZ-GmbH

Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie man ein MVZ gründen kann. Außerdem erläutern wir die steuerlichen, wirtschaftlihcen und rechtlichen Konsequenzen – abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.

MODUL 3

Klärung gegenseitiger Interessen (bei mehreren GmbH-Gesellschaftern)

Die Vorstellungen und Motivationen der potenziellen Gesellschafter werden in einem strukturiert geführten Gespräch abgestimmt und protokolliert.

MODUL 4

Einbringung einer Praxis 

Soll eine Praxis in die MVZ-GmbH eingebracht werden? Dann erstellen wir einen Sacheinbringungsvertrag. Dieser regelt genau, was aus der Praxis zu welchem Wert als Sacheinlage oder Agio in die MVZ-GmbH eingebracht werden soll.

MODUL 5

Erstellung eines belastbaren Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag legt die Spielregeln der Trägergesellschaft fest. Wir bereiten einen belastbaren Gesellschaftsvertrag für die notarielle Beurkundung vor. Soweit erforderlich, übernehmen wir die Abstimmung mit Notar/Registergerichten und bereiten die entsprechenden Anmeldungen vor. 

MODUL 6

MVZ-Zulassung und Arbeitsverträge für Geschäftsführer oder zahnärztliche Leiter

Wir stimmen die Zulassung der Trägergesellschaft mit der zuständigen KZV für Sie ab. Anschließend erfolgt die Beantragung. Zudem erstellen wir für den GmbH-Geschäftsführer einen angemessenen Anstellungsvertrag und für die angestellten Zahnärzte/innen einen Muster-Anstellungsvertrag.

Lesen Sie mehr!

In unserem Fachpresse-Archiv finden Sie diverse Artikel zum Thema.

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: