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Rücknahmepflicht des Handels für E-Geräte verschärft

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist bereits seit dem 24.10.2015 wirksam. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m². Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können ohne Neukauf eines entspre-chenden Gerätes zurückgegeben werden.

Der Bußgeldtatbestand nach dem Gesetz ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel.

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