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Ausbildungsunterhalt

Die Eltern schulden einem Kind die Finanzierung einer Ausbildung, die den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält. Wenn sich ein Kind in engem zeitlichen Zusammenhang nach einer Ausbildung zu einem Studium entschließt, ist auch die Finanzierung des Studiums geschuldet. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Ausbildung und Studium inhaltlich sinnvoll ergänzen.

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