News 04/18
 

Datenschutz und Rechnungsnummern

{SALUTATION},

zuerst die gute Nachricht: Als Steuerberater und Rechtsanwälte müssen wir keine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AV) mit Ihnen abschließen. Es bleibt alles, wie es ist. Und um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zwischen Datev und Prof. Dr. Bischoff & Partne kümmern wir uns.

Außerdem weisen wir Sie auf ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Köln hin. In diesem wird klargestellt, dass ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, seine Rechnungen einzeln aufzuzeichnen aber nicht zwangsläufig durchzunummerieren hat. Eine lückenhafte Rechnungsnummerierung nahmen die Finanzämter in der Vergangenheit häufig zum Anlass den Gewinn durch Hinzuschätzung zu erhöhen. 

Bei Rückfragen freuen wir uns auf Ihren Kontakt.

Kein Handlungsbedarf zwischen Unternehmer und Steuerberater

Steuerberater und Anwälte müssen keine Auftragsvearbeitungs-Vereinbarung mit ihren Mandanten abschließen.

  Warum, lesen Sie hier

Rechnungsnummern
in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Wann darf das Finanzamt bei nicht fortlaufender Rechnungsnummerierung hinzuschätzen und wann nicht?

  Hier erfahren Sie mehr 

Aktuelle Rechtsprechung

Lesen Sie hier die wichtigsten, aktuellen Urteile aus dem Steuerrecht und dem Sozial-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Sie haben Fragen zu einem Urteil? Unser Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

  Urteile auf einen Blick