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Rückabwicklung eines Kaufvertrags im Wege des „großen Schadensersatzes“

Aufgrund dieser Regelung kamen die Richter des Bundesgerichtshofs zu der Entscheidung, dass es einem Käufer verwehrt ist, im Anschluss an eine von ihm gegenüber dem Verkäufer bereits wirksam erklärte Minderung des Kaufpreises unter Berufung auf denselben Mangel anstelle oder neben der Minderung sog. „großen Schadensersatz“ und damit die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu verlangen.

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