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Keine Preisangabepflicht für Waren im Schaufenster

Die Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, die zu zahlen sind, anzugeben (Gesamtpreise).

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass diese Regelung nicht die reine Werbung im Schaufenster durch Präsentation der Ware ohne Preisangabe erfasst.

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