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Mehr Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr

Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden in diesem Zusammenhang kann nicht mehr ohne Weiteres angenommen werden. Die Bank wird stärker in die Pflicht genommen und muss unterstützende Beweismittel für den Nachweis eines Betrugs oder einer groben Fahrlässigkeit des Kunden vorlegen.

Zukünftig müssen Banken den Kunden auch bei Fehlüberweisungen unterstützen, das Geld zurückzubekommen. So wird die Bank des Zahlungsempfängers verpflichtet, die notwendigen Informationen mitzuteilen, damit der Kunde sein Geld zurückerhält.

Ein bedingungsloses Erstattungsrecht bei Lastschriften war in Deutschland binnen 8 Wochen üblich. Dieses bislang in den Geschäftsbedingungen der Banken verankerte Recht wird jetzt gesetzlich geregelt und europaweit eingeführt.

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