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„Düsseldorfer Tabelle“ ab dem 1.1.2019

• 354 € für Kinder von 0 – 5 Jahren,
• 406 € für Kinder von 6 – 11 Jahren,
• 476 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
• 527 € für Kinder ab 18 Jahren und steigen mit höherem Einkommen um bestimmte Prozentsätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich als PDF-Datei auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnellzugriff – Düsseldorfer Tabelle.

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