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Kündigung von Sparverträgen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen war bestimmt, dass soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Unter Hinweis auf das niedrige Zinsumfeld erklärte die Sparkasse am 5.12.2016 die Kündigung des 1996er Sparvertrags mit Wirkung zum 1.4.2017 sowie die Kündigung der 2004er Sparverträge mit Wirkung zum 13.11.2019.

Die Richter des BGH kamen zu dem Entschluss, dass ein Kreditinstitut einen Prämiensparvertrag nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen kann. Nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, d. h. hier jeweils nach Ablauf des 15. Sparjahres, durfte die Sparkasse jedoch kündigen. Nach dem Inhalt der Verträge hat die Bank die Zahlung einer Sparprämie lediglich bis zum 15. Sparjahr versprochen. Ab diesem Zeitpunkt waren die Sparverträge zwar nicht automatisch – mit der Folge der Fälligkeit und Rückzahlung der Spareinlagen – beendet, sondern liefen weiter. Nach dem Vertragsinhalt stand dem Geldinstitut aber ab diesem Zeitpunkt ein Recht zur ordentlichen Kündigung zu.

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