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Erhöhung des Elterngeldes aufgrund von Gehaltsnachzahlungen

Dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27.6.2019 lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Für die Bemessung des Elterngeldes wurde der Bemessungszeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 (Geburt: 25.8.2014) festgelegt. Das im August 2013 aufgrund einer Gehaltserhöhung nachgezahlte Gehalt für Juni 2013 wurde ausgeklammert.

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