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Elektronischer Abruf einer AU für Arbeitgeber verzögert sich

Seit Jahresbeginn können Arbeitgebende die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Arbeitnehmenden von den Krankenkassen elektronisch abrufen. Die flächendeckende Umstellung benötigt nun allerdings mehr Zeit als ursprünglich geplant. 

Am 18.02.2022 hat der Deutsche Bundestag daher eine Verlängerung der Testphase bis mindestens 31.12.2022 beschlossen. Somit kommt die eAU für die Arbeitgeber verpflichtend frühestens zum 01.01.2023. Bis dahin bleibt der sog. "Gelbe Schein" weiterhin gültig. 

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