Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
29.05.2025
Lesedauer
2 Minuten
 
 

BFH Entscheidung: Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Tätigkeit durch einen Berufsträger

Da Freiberufler allein oder als Mitunternehmerschaft ihre Tätigkeit ausüben können, ist die Kontrolle darüber, welche Tätigkeiten genau ausgeübt werden und ob diese als freiberuflich oder gewerblich zu qualifizieren sind, von entscheidender Bedeutung.

Steuerrecht

Freiberufliche Tätigkeit für den einzelnen Zahnarzt im Rahmen der Mitunternehmerschaft kann auch durch eine Mit- und Zusammenarbeit stattfinden

Bei mehreren Personen, die sich zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten verbunden haben, muss jede Person die Anforderungen an die Freiberuflichkeit erfüllen. Erfüllt eine Person die Voraussetzungen nicht, besteht die Gefahr, dass nach der sog. Abfärbetheorie die gewerblichen Umsätze einer Person auch die aller übrigen Freiberufler „infizieren“ kann und somit sämtliche Umsätze vom Finanzamt als gewerblich eingestuft werden. 

Diese Erfahrung musste auch eine Zahnarztpraxis mit mehreren Berufsträgern machen. Einer der Zahnärzte war vereinfacht dargestellt innerhalb der Praxis nur in sehr geringem Umfang noch als Zahnarzt tätig und beschäftigte sich hauptsächlich mit der Leitung, Verwaltung und Organisation der Praxis, also mit kaufmännischen Tätigkeiten.

In sehr geringfügigem Umfang hatte der Zahnarzt Patienten beraten und hierdurch zahnärztliche Honorare generiert. Das Finanzgericht hatte im gerichtlichen Verfahren dem Finanzamt zugestimmt, dass der Zahnarzt unzureichend freiberufliche, allerdings gewerbliche Einkünfte erzielt habe und somit die gesamte Praxis keine freiberuflichen Umsätze generiert, sondern gewerbliche.

Gegen die Entscheidung legte die Zahnarztpraxis beim Bundesfinanzhof (BFH) erfolgreich Revision ein. Der BFH entschied, dass die Zahnarztpraxis weiterhin insgesamt freiberufliche Einkünfte erzielt habe. Hiernach könne eine freiberufliche Tätigkeit für den einzelnen Zahnarzt im Rahmen der Mitunternehmerschaft auch durch eine Mit- und Zusammenarbeit stattfinden. Ein Mindestumfang für die nach außen gerichtete qualifizierte Tätigkeit sehe das Gesetz nach jetzt geänderter Auffassung nicht vor.

Ähnliche Artikel:

Erlass von Säumniszuschlägen setzt kein gerichtliches Verfahren zur AdV voraus

23.07.2025 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Erlasses von Säumniszuschlägen geändert. Dem zu...

Was Mandanten wissen sollten: Anpassung der Steuerberatervergütung zum 1.7.2025

19.07.2025 - Am 1.7.2025 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft, die erstmals seit dem Jahr...

BMF-Schreiben zum Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei steuerfreien Auslandseinkünften

15.07.2025 - Das Bundesfinanzministerium hat am 3.4.2025 ein Schreiben zur Anwendung der Ausnahmen vom Sonderausgabenabzugsverbot für...

Unsere Standorte

Icon Chemnitz

Chemnitz