Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
23.05.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Handy am Steuer – Start-Stopp-Automatik schützt nicht vor Bußgeld

Wer ein Fahrzeug führt, darf sein Mobiltelefon nur benutzen, wenn es dabei weder aufgenommen noch gehalten wird – oder wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist

Wirtschaftsrecht

Die automatische Motorabschaltung durch Start-Stopp-Funktion gilt nicht als vollständiges Abschalten des Motors

In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall stand ein Autofahrer an einer Ampel und bediente sein Handy. Das wurde bemerkt und er erhielt einen Bußgeldbescheid. Der Handynutzer gab jedoch an, dass der Motor aufgrund der eingebauten Start-Stopp-Automatik abgeschaltet war und er deshalb das Handy nutzen durfte.

Dieser Auffassung folgte das Gericht nicht. Die automatische Motorabschaltung durch Start-Stopp-Funktion gilt nicht als vollständiges Abschalten des Motors, sondern nur das händische Ausschalten.

Ähnliche Artikel:

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren

25.09.2025 - Das Oberlandesgericht Celle hatte in einem Streit um einen Erbschein zu entscheiden. Dabei lag folgender Sachverhalt vor: Eine Frau...

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

05.08.2025 - Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegen Reisemängeln nach 2 Jahren.

Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Bordkarte als Nachweis einer Flugbuchung

01.08.2025 - In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss ein Luftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag...

Unsere Standorte