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Verbot von Einweg-Plastiktüten

Künftig ist es für alle Händler verboten, leichte Plastiktüten in Verkehr zu bringen. Davon ausge-nommen sind die sehr dünnen sog. „Hemdchenbeutel“. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor, da sie dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.

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