+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
28.01.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Bedienung einer E-Zigarette mit Touchdisplay am Steuer verboten

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss v. 25.9.2025 in letzter Instanz entschieden, dass die Bedienung einer E-Zigarette am Steuer durch Autofahrer ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen kann.

Sozialrecht

Ein Kölner Autofahrer, der während der Fahrt die Stärke seiner E-Zigarette auf dem Touchdisplay geändert hatte, muss nun endgültig eine Geldbuße in Höhe von 150 € bezahlen und zusätzlich droht ihm noch die Eintragung eines Punktes in Flensburg. Eine E-Zigarette mit Touchdisplay ist ein Gerät mit „Berührungsbildschirm“ im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung.

Ähnliche Artikel:

Kiga-Platz – kein ausnahmsloser Anspruch auf durchgängige Betreuung

21.06.2026 - Der gesetzliche Anspruch auf einen Kiga-Platz wird häufig mit einer bestimmten täglichen Betreuungszeit gleichgesetzt.

Flugverspätung – Fluggesellschaft trägt Verantwortung bei eigener Entscheidung

05.06.2026 - Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Reisende einen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihren Zielort mit einer Verspätung von 3...

Lärmschutz-Ausnahme für Public Viewing bei Fußball-WM

01.06.2026 - Der Bundesrat hat am 8.5.2026 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das sog. Public Viewing...

Unsere Standorte