Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Bonitätsauskünfte bei der Schufa einzuholen, sofern ein sog. berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein solches besteht insbesondere dann, wenn ein Unternehmen in Vorleistung tritt, etwa indem Waren oder Dienstleistungen vor der Bezahlung bereitgestellt oder Kredite gewährt werden.
Seit dem 17.3.2026 hat die Schufa zur Berechnung des Scores neue Regeln. Der neue Score basiert nun auf 12 Kriterien anstatt auf bisher über 200. Für jedes der nachfolgenden Kriterien werden Punkte vergeben, die in die Gesamtbewertung einfließen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher die Kreditwürdigkeit.
27.05.2026 - Nach der Grundbuchordnung (GBO) ist jedem die Einsicht in das Grundbuch gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
25.05.2026 - Ein Vermieter, der bei einem langfristigen Mietvertrag eine unberechtigte Kündigung wegen eines behaupteten Schriftformmangels ausspricht...
11.05.2026 - Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Fluggesellschaften für übliches Handgepäck zusätzliche Gebühren...