Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
01.04.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Bei dichter Bebauung sind Verschattung und Einsichtnahme hinzunehmen

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass in dicht bebauten Gebieten bestimmte Beeinträchtigungen des Wohnkomforts hinzunehmen sind.

Wirtschaftsrecht

Wenn die dichte Bebauung im vorderen Bereich benachbarter Grundstücke dazu beiträgt, dass Teile eines rückwärtigen Grundstücks verschattet werden, kann der betroffene Nachbar nicht berechtigterweise erwarten, dass dieser Bereich vom Nachmittag bis zum Sonnenuntergang vollständig besonnt bleibt.

Insbesondere in innerstädtischen Gebieten mit typischerweise dichter Bebauung muss ein Nachbar grundsätzlich hinnehmen, dass Einblicke in Wohnräume – insbesondere in Schlafzimmer oder Badezimmer – möglich sind. Es ist ihm zumutbar, sich durch geeignete Maßnahmen wie Gardinen, Vorhänge, Rollläden oder ähnliche Vorkehrungen selbst vor unerwünschten Einblicken zu schützen. 

So führte auch das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Urteil aus: Gewähren Fenster, Balkone oder Terrassen eines neuen Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils den Blick auf ein Nachbargrundstück, ist deren Ausrichtung, auch wenn der Blick von dort in einen Ruhebereich des Nachbargrundstücks fällt, nicht aus sich heraus rücksichtslos. Es ist in bebauten Gebieten üblich, dass infolge einer solchen Bebauung erstmals oder zusätzlich Einsichtsmöglichkeiten entstehen.

Ähnliche Artikel:

Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

21.07.2025 - Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der...

Pflicht zu E-Ladesäulen auf Parkplätzen

27.05.2025 - Bereits im Jahr 2021 ist das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungs-infrastruktur für die Elektromobilität (GEIG...

Reisevermittlungsportal – Informationspflicht zum Transitvisum

26.05.2025 - In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (OLG) entschiedenen Fall vermittelte eine Online-Buchungsplattform Pauschal- und...

Unsere Standorte

Icon Chemnitz

Chemnitz