Ab dem Jahr 2027 soll ein weiterer Baustein des Bürokratieabbaus die Auszahlung des Kindergeldes ohne Antrag sein. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Umsetzung soll in zwei Stufen erfolgen.
Zunächst gilt die Neuerung ab Frühjahr 2027 für Familien, die schon Kinder haben und Kindergeld beziehen, da die relevanten Daten der Familienkasse bereits vorliegen.
In einem zweiten Schritt soll ab Ende 2027 auch für das jeweils erste Kind das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet. Anderenfalls oder in Zweifelsfällen bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Das antragslose Kindergeld ersetzt nicht die Prüfung der Anspruchsberechtigung. Diese erfolgt wie bisher durch die Familienkasse. Nur die erforderlichen Daten werden anstatt auf Antrag der Eltern per Datenaustausch automatisch übermittelt. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Geburtsinformation zum Kind erhält das BZSt automatisch vom Standesamt, während diese einschließlich der Steuer-ID per Datenaustausch an die Familienkasse übermittelt wird.
21.05.2026 - Als letztes Bundesland hat Bayern nun die (gesetzlich nie vorgeschriebene) postalische Erinnerung der Steuerpflichtigen an die...
13.05.2026 - Seit 1985 können Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder bis zum 18. bzw. 25. Lebensjahr in Schul- und Berufsausbildung oder...
09.05.2026 - In der Novemberausgabe 2025 war hier über den Inhalt und die Auswirkungen der bis zum 7.6.2026 in nationales Recht umzusetzenden...