+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
01.06.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Lärmschutz-Ausnahme für Public Viewing bei Fußball-WM

Der Bundesrat hat am 8.5.2026 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die befristete Ausnahmen vom Lärmschutz für das sog. Public Viewing vorsieht.

Sozialrecht

Damit sind bei der anstehenden Fußball-WM öffentliche Liveübertragungen unter freiem Himmel bis spät in die Nacht möglich. Die Ausnahmeverordnung eröffnet den zuständigen kommunalen Genehmigungsbehörden für einige Wochen zusätzliche Möglichkeiten, Public Viewing-Veranstaltungen trotz bestehender Einschränkungen zu genehmigen. Dabei sollen sie im Rahmen ihrer Entscheidungen das öffentliche Interesse an Liveübertragungen gegen die Belange des Anwohnerschutzes abwägen – insbesondere bei Spielen mit spätem Anpfiff. Die Verordnung gilt bis zum 31.7.2026.

Anmerkung: Findet das Public Viewing im Rahmen einer privaten Veranstaltung statt (z. B. auf der Terrasse), gelten die Immissionsschutzvorschriften der Länder.

Ähnliche Artikel:

Einfahrt in den fließenden Verkehr – Vorrang auch für überholende Fahrzeuge

24.10.2026 - Nach der Straßenverkehrs-Ordnung hat derjenige, der von einem anderen Straßenteil – hier aus einer Parkbucht/Grundstückseinfahrt – auf die...

Blumenkübel können Hindernis auf Gehweg darstellen

20.10.2026 - In einem vom Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) entschiedenen Fall hatte eine Anwohnerin mehrere Blumenkübel auf einem öffentlichen Gehweg...

Balkonsanierung kann Sache der Eigentümergemeinschaft sein

16.10.2026 - Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf...

Unsere Standorte