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Veröffentlicht
29.08.2026
Lesedauer
2 Minuten
 
 

Recht auf Reparatur

Nachdem die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches Recht umgesetzt wurde, gelten für Verbraucher seit dem 31.7.2026 bessere Bedingungen, wenn Elektrogeräte wie z. B. Smartphones, Waschmaschinen oder Geschirrspüler defekt sind. Ziel ist es, die Instandsetzung defekter Geräte attraktiver zu machen und ihre Nutzungsdauer zu verlängern.

Wirtschaftsrecht

Für bestimmte Produktgruppen sind Hersteller nun verpflichtet, Reparaturen auch dann anzubieten, wenn die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist. Zudem müssen sie Ersatzteile zur Verfügung stellen und dürfen die Reparatur von Geräten nicht durch technische oder andere unnötige Hürden erschweren.

Zeigt ein neu gekauftes Gerät bereits nach kurzer Zeit einen Defekt, können sich Verbraucher auf die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) berufen. Ansprechpartner ist dabei grundsätzlich der Verkäufer. Innerhalb dieser Zeit kann der Verbraucher zwischen einer kostenlosen Reparatur oder einer Ersatzlieferung wählen. Entscheidet sich der Käufer für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungspflicht einmalig um 12 Monate.

Bei bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten können Verbraucher auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur durch den Hersteller verlangen. Dazu zählen z. B. Geschirrspüler, Kühlgeräte, Waschmaschinen, Trockner, Staubsauger, Fernseher, Smartphones, Tablets sowie Akkus von E-Bikes und E-Scootern. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Produkt unter die EU-Ökodesign-Vorgaben fällt.

Die Reparatur muss zu einem angemessenen Preis und für den Zeitraum der üblichen Lebensdauer angeboten werden. Bei Waschmaschinen und Kühlschränken beträgt dieser beispielsweise 10 Jahre, bei Smartphones 7 Jahre. Maßgeblich für den Beginn dieser Frist ist der Zeitpunkt, zu dem das letzte Gerät der jeweiligen Modellreihe in der EU in den Verkehr gebracht wurde.

Hinweis: Für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Reparaturansprüchen empfiehlt es sich, Kaufbelege, Rechnungen und ggf. Reparaturprotokolle von Elektrogeräten aufzubewahren.

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