+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
09.09.2025
Lesedauer
2 Minuten
 
 

Unglück in einer Ferienwohnung

Normalerweise verbringt man in den Ferien eine schöne und unbeschwerte Zeit. Doch auch hier kann es zu schlimmen Vorfällen kommen. So wie im folgenden vom Oberlandesgericht Oldenburg entschiedenen Fall.

Sozialrecht

Die Mutter einer sechsjährigen Tochter setzte beim ersten Frühstück in der Ferienwohnung Kaffee in der Kaffeemaschine auf. Als sie den Kaffee zum Frühstückstisch brachte, löste sich der Henkel und die Kanne kippte nach vorn. Der heiße Kaffee ergoss sich über den Oberköper und die Arme ihrer Tochter. Das Mädchen erlitt schwere Verbrennungen und kam mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus. Sie trug – voraussichtlich dauerhafte – Narben im Brustbereich da-von.

Die Familie verlangte von der Vermieterin Schmerzensgeld und Schadensersatz, weil die Kaffeekanne schon bei Übernahme der Ferienwohnung kaputt gewesen sei.

Grundsätzlich haftet ein Vermieter sogar ohne jedes eigene Verschulden, allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Die Familie konnte einen solchen Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht beweisen und der gerichtlich bestellte Sachverständige stellte keine Reparaturspuren an der Kanne fest. Somit hatte die Familie gegenüber der Vermieterin keine Ansprüche.

Die Vermieterin haftet auch nicht wegen eines möglichen Verschuldens, denn es ließ sich nicht mehr klären, in wessen Verantwortungsbereich die Schadensursache fiel. Die Glaskanne war zunächst noch funktionstüchtig gewesen, als die Mutter damit das kalte Wasser in die Maschine füllte. Der Bruch war also erst danach erfolgt. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass der Vermieterin etwaige Vorschäden hätten auffallen müssen. Sie musste auch nicht die Kanne auf versteckte Schäden untersuchen.

Ähnliche Artikel:

Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig

25.04.2026 - Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Mieter nach Abschluss des Mietvertrags vom Vermieter die Erlaubnis verlangen...

Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim

17.04.2026 - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hatte darüber zu entscheiden, ob bei folgendem Sachverhalt ein Arbeitsunfall vorlag: Ein...

Überschreiten der Parkzeit – keine Wartepflicht zum Abschleppen

31.03.2026 - Der Betreiber eines Parkplatzes hatte auf dem Platz einen Parkscheinautomaten aufgestellt. Eine Frau stellte ihren PKW gegen 8:11 Uhr auf...

Unsere Standorte