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Veröffentlicht
05.08.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegen Reisemängeln nach 2 Jahren.

Wirtschaftsrecht

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben in einer Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.

Sie kamen dabei zu folgendem Urteil:

Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einer Pauschalreise war.

Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dass solche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wenn der Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.

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