Aktuelle Rechtsprechung 6 Hero 1920px
+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
05.08.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjähren die Ansprüche von Reisenden wegen Reisemängeln nach 2 Jahren.

Wirtschaftsrecht

Die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) haben in einer Entscheidung geklärt, ob diese Verjährungsfrist auch auf Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastrechteVO) zutrifft.

Sie kamen dabei zu folgendem Urteil:

Ansprüche auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wenn der annullierte oder verspätete Flug für den Fluggast Teil einer Pauschalreise war.

Bereits vor einigen Jahren kam der BGH zu dem Urteil, dass solche Ansprüche der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren unterliegen, wenn der Flug nicht Teil einer Pauschalreise war.

Ähnliche Artikel:

Falsche Angaben im Erbscheinverfahren

25.09.2025 - Das Oberlandesgericht Celle hatte in einem Streit um einen Erbschein zu entscheiden. Dabei lag folgender Sachverhalt vor: Eine Frau...

Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Bordkarte als Nachweis einer Flugbuchung

01.08.2025 - In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschiedenen Fall schloss ein Luftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, einen Vertrag...

Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

21.07.2025 - Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der...

Unsere Standorte