+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
24.05.2025
Lesedauer
1 Minute
 
 

Verstoß gegen hälftige Verteilung des Maklerlohns

Ein Ehepaar erwarb ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück. Mit der Vermittlung des Verkaufs hatte die Verkäuferin ein Maklerunternehmen beauftragt.

Wirtschaftsrecht

Käufer können Rückzahlung des Maklerlohns verlangen

Für die Vermittlung der Immobilie entstand zugunsten des Maklers gegenüber der Verkäuferin ein Maklerlohnanspruch i.H. von 25.000 €. Der im Exposé zunächst vorgesehene Kaufpreis wurde um einen Betrag in dieser Höhe reduziert. Zugleich verpflichteten sich die Käufer gegenüber dem Maklerunternehmen zur Zahlung eines Honorars in gleicher Höhe, das sie nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags bezahlten. Eine Maklerlohnzahlung durch die Verkäuferin erfolgte nicht. Das Ehepaar verlangte die Rückzahlung des geleisteten Betrags.

Wird ein Makler nur von einer Partei (Käufer oder Verkäufer) beauftragt, muss die andere nur dann etwas an den Makler zahlen, wenn die beauftragende Partei mindestens genauso viel zahlen muss. Der Auftraggeber hat also mindestens 50 % der Kosten zu tragen.

Da im o.g. Fall die Käufer laut Vertrag den Maklerlohn in voller Höhe bezahlen sollten und die Verkäuferin als die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nicht zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet war, führte dies zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags mit der Folge, dass die Käufer die Rückzahlung des Maklerlohns verlangen konnten.

Ähnliche Artikel:

Recht auf Reparatur

29.08.2026 - Nachdem die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches Recht umgesetzt wurde, gelten für Verbraucher seit dem 31.7.2026...

Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus

15.08.2026 - In einem Fall aus der Praxis besuchte eine Frau während sog. Küchenaktionstage ein Möbelhaus. Dort wurde ihr Interesse an einer neuen Küche...

E-Bike nach Sturz weiter genutzt – Haftung für Brand

29.06.2026 - Dass Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten können, dürfte vielen Menschen bekannt sein. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte aber nun die...

Unsere Standorte