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Qualifizierungschancengesetz tritt zum 1.1.2019 in Kraft

  Unternehmen <10 Beschäftigte Unternehmen <250 Beschäftigte Unternehmen >250 Beschäftigte
Zuschuss zu den Weiterbildungskosten bis zu 100 % bis zu 50 % bis zu 25 %
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
während der Weiterbildung
bis zu 75 % bis zu 50 % bis zu 25 %

Ferner sieht das Gesetz vor, dass künftig diejenigen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können, die innerhalb von 30 Monaten (bisher 24 Monate) auf Versicherungszeiten von 12 Monaten kommen. Die Sonderregelung für überwiegend kurz befristete Beschäftigungen wird ferner bis Ende des Jahres 2022 verlängert.

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