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GmbH-Geschäftsführer - Vertragsunterzeichnung ohne Vertretungszusatz

Unterzeichnet der Geschäftsführer einer GmbH die Quittung für ein Darlehen mit seinem Namen ohne Vertretungszusatz, kann ein Handeln im fremden Namen in Betracht kommen, wenn der Vertragspartner wusste, dass das Darlehen ausschließlich für betriebliche Zwecke der GmbH bestimmt war.

Geht der Geschäftsführer einer GmbH eine dem Unternehmen dienende Verpflichtung ohne Vertretungszusatz ein, kommt ein Handeln im eigenen Namen vor allem dann in Betracht, wenn für den Vertragspartner Zweifel an der Bonität der GmbH bestehen und er deswegen möglicherweise an einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers interessiert ist. Macht der Darlehensgeber solche Gesichtspunkte nicht geltend, ist die GmbH Vertragspartnerin.

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