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Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit ist für die Feststellung, ob die wöchentliche Höchstarbeitszeit einschließlich der Überstunden sowie die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden sind, nach Auffassung des EuGH unerlässlich. Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives und verlässliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Anmerkung: Diese Entscheidung hat sicherlich große und noch nicht absehbare Auswirkungen im Arbeitsalltag.

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