Menü

Änderungsklausel zu Kontoentgelt bei bestehenden Bausparverträgen unwirksam

Dass die Bausparkasse gerade bei Bausparverträgen mit länger zurückliegendem Abschluss relativ hohe Zinsen zahlen müssen, die aktuell am Markt für vergleichbar sichere Anlagen nicht zu erhalten sind, rechtfertigt keine andere Betrachtung. Es besteht keine grundsätzliche Notwendigkeit für eine nachträgliche Kompensation der geänderten Zinssituation am Markt, denn die Bausparkasse kann noch nicht voll besparte Verträge nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigen.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: