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Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

Das Kürzungsrecht des Arbeitgebers erfasst auch den vertraglichen Mehrurlaub, wenn die Arbeitsvertragsparteien für diesen keine für die Urlaubskürzung aufgrund von Elternzeit abweichende Regelung vereinbart haben.

Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstößt auch nicht gegen EU-Recht. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, nicht Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.

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