Menü

MwSt-Satz für Speisen in Gaststätten auf 7 % gesenkt

Bitte beachten Sie!

Von der Reduzierung des MwSt-Satzes sind Getränke ausgeschlossen. Daher werden z. B. Diskotheken, Bars, Clubs etc., die keine Speisen anbieten, von dem reduzierten MwSt-Satz nicht profitieren.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: