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Absetzbarkeit von Zeitungsabonnements in Unternehmen

Auch ein teilweiser Abzug der Kosten ist laut FG nicht möglich, da nicht objektiv beurteilt werden kann, inwieweit die abonnierte Zeitung zur Erlangung beruflicher und außerberuflicher Informationen Verwendung findet.

Das FG machte in seinem jetzigen Urteil allerdings auf eine Ausnahme aufmerksam, bei der z. B. Aufwendungen für Tageszeitungen und Zeitschriften, die für den betrieblichen Bereich bezogen werden, sehr wohl als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Dies gilt etwa für Wartezimmer in freiberuflichen Praxen wie z. B. bei Ärzten oder Zahnärzten in Friseursalons oder Gaststätten und Hotels.

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