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Novelle des Klimaschutzgesetzes

Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird (z. B. Stärkung der Energiestandards für Neubauten). Ferner sollen die Kosten des CO2-Preises nicht mehr allein von den Mietern, sondern je zur Hälfte vom Vermieter und Mieter getragen werden. Ziel ist es, die Wirkung des CO2-Preises zu verbessern, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.

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