Menü

Entscheidung zur Besteuerung von Renten landet vor dem Bundesverfassungsgericht

In seinen Entscheidungen vom 19.5.2021 stellte der Bundesfinanzhof (BFH) fest, dass auf der Grundlage seiner eigenen Berechnungsvorgaben zwar jetzige Rentenjahrgänge voraussichtlich noch nicht, aber spätere Jahrgänge sehr wohl von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein dürften. Dies folgt insbesondere daraus, dass der Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner wird.

Mit der Entscheidung des BFH gaben sich die klagenden Steuerpflichtigen aber nicht zufrieden. Sie legten Beschwerde beim BVerfG ein und monierten, dass nach den BFH-Urteilen Eheleute gegen­über Nicht­verheirateten benach­teiligt werden, weil eine mögliche Witwenrente ange­rechnet wird, obwohl sie gekürzt oder nicht gezahlt wird, wenn der Witwer oder die Witwe eigenes Einkommen beziehen oder bezogen haben.

Anmerkung: Mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.8.2021 werden Finanzämter verpflichtet, die Steuerbescheide wegen einer eventuellen Doppelbesteuerung der Rente für „vorläufig“ zu erklären. Einsprüche deswegen sind i. d. R. entbehrlich. Allein schon wegen der BFH-Urteile will der Gesetzgeber entsprechend reagieren und eine zeitnahe Änderung der Ren-tenbesteuerung für die Zukunft vornehmen müssen.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: