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COVID-19-Quarantäne – Nichtanrechnung auf Urlaub

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ließ sie sich nicht ausstellen. Die Arbeitnehmerin verlangte vom Arbeitgeber die Nachgewährung von 10 Urlaubstagen für die Zeit vom 10.12. bis 23.12.2020. Sie meinte, diese waren wegen der durch das Gesundheitsamt verhängten Quarantäne nicht verbraucht.

Die Nichtanrechnung der Urlaubstage bei bereits bewilligtem Urlaub erfordert jedoch, dass durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass aufgrund der Erkrankung Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Daran fehlte es hier.

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