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Steuerfreie (Corona-)Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.3.2022 verlängert

Arbeitgeber haben dadurch die Möglichkeit, ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen oder als Sachleistungen zu gewähren. Voraussetzung dafür ist jedoch u. a., dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet und die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

Bitte beachten Sie! Die Fristverlängerung erweitert nur den Zeitraum, in dem der Betrag gewährt werden kann. Sie führt nicht dazu, dass die 1.500 € mehrfach steuerfrei ausgezahlt werden könnten. 1.500 € ist die Höchstsumme für den ganzen Zeitraum, nicht für das Kalenderjahr. Wurden also in 2020 oder 2021 z. B. 500 € ausbezahlt, können bis 31.3.2022 noch weitere 1.000 € geleistet werden. Die Auszahlung kann auch pro Dienstverhältnis erfolgen. Arbeitet z. B. ein Beschäftigter im Hauptberuf und als Mini-Jobber bei 2 Arbeitgebern, könnte er die Son-derzahlung von jedem Arbeitgeber erhalten.

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