Menü

Duldung und Ankündigung von Baumaßnahmen am Mietobjekt

Der Begriff „rechtzeitig“ ist jedoch nicht eindeutig definiert, sondern richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und der Dringlichkeit.

Anmerkung: Diese Tatsache sollte schon bei der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung berücksichtigt werden.

zurück

Logo
Auszeichnungen:
Kooperationen:
Mitgliedschaften: