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Vorfälligkeitsentschädigung – pauschalierter Institutsaufwand ist unzulässig

Die OLG-Richter kamen zu dem Urteil, dass der hier in Rechnung gestellte pauschale Aufwand für die vorzeitige Darlehensrückführung in Höhe von 300 € nur dann verlangt werden kann, wenn dem Verbraucher ausdrücklich der Nachweis eines geringeren oder entfallenden Schadens seitens der Bank gestattet ist. Das war hier nicht der Fall.

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