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Veröffentlicht
23.06.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Bauabzugsteuer – Information zu Freistellungsbescheinigungen

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet.

Steuerrecht

Hier liegt die Zuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.

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