Das Bundeskabinett hat am 8.10.2025 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 um mehr als 5 % beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Menschen mit höherem Einkommen müssen somit, sofern sie in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzahlen, auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge abführen.
Diese sehen wie folgt aus:
20.09.2026 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 25.6.2026 die neue Richtsatzsammlung für das Jahr 2025 veröffentlicht. Sie...
16.09.2026 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich dazu geäußert, wann im Rahmen eines Unternehmensverkaufs eine zusätzliche Zahlung an den verkaufenden...
12.09.2026 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 veröffentlicht, dass es zum 30.9.2026 die Finanzkontendaten in Steuersachen 2025...