Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 neben einem umfangreichen Maßnahmenpaket für die GKV auch die Eckpunkte für den Bundeshaushalt des nächsten Jahres beschlossen und die Finanzplanung bis zum Jahr 2030.
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Grundfreibetrag um mindestens 1.000 € anzuheben, wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bliebe. Der Solidaritätszuschlag soll so-dann auch für die Besserverdiener entfallen. Der Höchststeuersatz soll hiernach von 45 % auf 47,5 % erhöht werden und bereits ab 210.000 € bei Einzel- und 420.000 € bei Zusammenveranlagung greifen.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich allerdings noch ganz am Anfang und muss sowohl im Bundestag als auch Bundesrat Zustimmung finden. Aktuell hat sich prominent der Bundeskanzler gegen eine Erhöhung des Höchststeuersatzes ausgesprochen. Von daher bleibt abzuwarten, welches Gesamtpaket eine Mehrheit findet.
Die Regierung ist bestrebt, Subventionen abzubauen. Unklar ist derzeit noch, wann das und in welcher Reihenfolge ein Abbau erfolgen soll.
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