+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
15.02.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Fristlose Kündigung wegen Online-AU ohne Arztkontakt

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Vorlage einer online erworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne jeglichen Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Arbeitsrecht

Entscheidend ist dabei weniger, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig war, sondern ob er mit der Bescheinigung den Eindruck erweckte, die Arbeitsunfähigkeit wurde ärztlich festgestellt.

In dem Fall aus der Praxis hatte ein Arbeitnehmer für mehrere Tage eine kostenpflichtig über eine Internetplattform bezogene AU eingereicht, die allein auf einem Fragebogen beruhte. Dabei fand weder ein persönlicher, ein telefonischer oder ein digitaler Kontakt zu einem Arzt statt.

Gleichwohl war die Bescheinigung optisch an den sog. „gelben Schein“ angelehnt und enthielt Formulierungen, die eine ärztliche Feststellung suggerierten. Der Arbeitgeber zahlte zunächst Entgeltfortzahlung, kündigte jedoch fristlos, nachdem Zweifel an der Bescheinigung aufkamen.

Das Gericht sah darin einen schweren Vertrauensbruch und eine erhebliche Pflichtverletzung. Eine Abmahnung musste nicht erfolgen, weil die Täuschung über das Zustandekommen der AU das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört hatte.

Ähnliche Artikel:

Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten müssen präzise sein

17.06.2026 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil erneut klargestellt, dass Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten strengen...

Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen Kirchenaustritt

19.05.2026 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte klar, dass einem Mitarbeiter, der für einen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, nicht zwangsläufig...

Arbeitsvertrag – pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam

13.04.2026 - Ein Arbeitnehmer war seit dem 1.1.2022 als Gebietsleiter bei einem Unternehmen tätig und ihm wurde ein Dienstwagen mit Privatnutzung zur...

Unsere Standorte