+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
31.05.2026
Lesedauer
2 Minuten
 
 

Haftung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) entschiedenen Fall stritten sich die Parteien um Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Ein Mann war mit einem Pkw in südlicher Fahrtrichtung unterwegs. Im Kreuzungsbereich ordnete er sich auf der Linksabbiegerspur hinter vier weiteren Fahrzeugen ein. Nachdem der Linksabbiegerpfeil auf Grün umgeschaltet hatte, fuhr er als fünftes und letztes Fahrzeug in die Abzweigung ein. Zur selben Zeit näherte sich aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung ein Linienbus, der die Kreuzung geradeaus passieren wollte. Dabei kam es zur Kollision mit dem abbiegenden Pkw. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass für keinen der Beteiligten der Unfall ein unabwendbares Ereignis war.

Zulasten des Busfahrers ging die Tatsache, dass die Ampel für den Bus unmittelbar vor der Kollision seit mehr als 22 Sek. rot zeigte und er mit leicht überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Zulasten des Pkw-Fahrers ging, dass er sich ungewöhnlich lange im Kreuzungsbereich aufgehalten hatte und unter Nutzung der Linksabbiegespur ein Wendemanöver beabsichtigte. Dadurch habe er sich infolge der geringeren Geschwindigkeit länger (9 Sek.) als üblich (4-4,5 Sek.) im Kreuzungsbereich aufgehalten. Die Kollision mit dem für ihn sichtbaren Bus hätte er bei rechtzeitiger Bremsung vermeiden können.

Eine Haftungsverteilung von 4/5 zulasten des Busfahrers und 1/5 zulasten des Pkw-Fahrers war hier angemessen, entschieden die Richter des OLG.

Ähnliche Artikel:

Auslandsurlaub mit dem Kind trotz Widerspruch des anderen Elternteils

27.08.2026 - Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Mutter und der Vater eines zweijährigen Jungen...

Wohngebäudeversicherung – langsame Erdbewegungen sind kein versicherter Erdrutsch

26.08.2026 - Ein Hausbesitzer hatte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Nach dem Versicherungsschein zählen zu den versicherten Gefahren u. a...

Dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt sein

25.08.2026 - Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es...

Unsere Standorte