+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
26.01.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Mehrfamilienhäuser im Einfamilienhausgebiet möglich

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen begründet der Gebietsgewährleistungsanspruch regelmäßig kein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhausbebauung geprägten Gebiet.

Wirtschaftsrecht

Grundstückseigentümer haben es in bebauten innerstädtischen Wohngebieten grundsätzlich hin-zunehmen, dass Grundstücke innerhalb des Rahmens baulich genutzt werden, den das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht vorgeben, und dass es dadurch auch zu Einsichtnahmemöglichkeiten kommt, die in bebauten Gebieten üblich sind. Vielmehr entspricht es in bebauten Gebieten dem Regelfall, dass aus den Fenstern – und auch von den Balkonen – eines Wohnhauses Blicke auf Nachbargrundstücke geworfen werden können.

Ähnliche Artikel:

Photovoltaikanlage – Batteriespeicher muss vereinbarte Kapazität erreichen

04.10.2026 - Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage ist als Kaufvertrag mit Montagenebenpflicht zu werten, wenn serienmäßig...

Recht auf Reparatur

29.08.2026 - Nachdem die europäische Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in deutsches Recht umgesetzt wurde, gelten für Verbraucher seit dem 31.7.2026...

Trotz Unterschrift kein wirksamer Küchenkauf im Möbelhaus

15.08.2026 - In einem Fall aus der Praxis besuchte eine Frau während sog. Küchenaktionstage ein Möbelhaus. Dort wurde ihr Interesse an einer neuen Küche...

Unsere Standorte