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Veröffentlicht
01.04.2025
Aktualisiert
09.09.2025
Lesedauer
2 Minuten

Die Betriebsprüfung in der (Zahnarzt-)Praxis

Wissen, worauf es ankommt

Anlässe für eine Betriebsprüfung gibt es genügend: etwa schwankende Einkünfte, eine Umstrukturierung oder ein Teilpraxisverkauf. Bieten Sie auf Ihrer Homepage auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen an (z.B. kosmetisch motiviertes Bleaching), kann allein das schon Auslöser für eine Betriebsprüfung sein. Zudem kann eine Zahn-/Arztpraxis auch schlicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. 

Praxisorganisation und -steuerung
Steuern
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Vorsorge ist besser als Nachsorge

Bei Betriebsprüfungen in der Zahnarzt- und Arztpraxis geht es heutzutage nicht mehr primär um die steuerliche Anerkennung von Fortbildungen, Bewirtungsbelegen oder sonstigen Ausgaben, sondern vermehrt um die Vollständigkeit der erklärten Einnahmen sowie deren umsatzsteuerliche Behandlung. 

Im Vorfeld werden für einen ersten Überblick bereits Onlinerecherchen (Webseite, Social Media Kanäle) über das angebotene Leistungsspektrum der Praxis durchgeführt. Die relevanten Daten aus der Buchhaltung und – soweit angefordert – auch aus der Praxissoftware sind dem Prüfer auf einem Datenträger im digital auswertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Für die digitale Betriebsprüfung setzen Prüfer dann die Prüfungssoftware IDEA ein, welche mittels Lückenanalysen und Plausibilitätskontrollen Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten darstellen und erste Prüfungsansätze liefern kann.

Einmal fündig bzw. misstrauisch geworden, wird der Prüfer „tiefer graben“, um weitere Prüffelder zu identifizieren. Praxisinhaber sollten daher regelmäßig kontrollieren, ob es Abweichungen zwischen abgerechneten und gebuchten Leistungen gibt.

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Wen trifft es besonders?

Betriebsprüfungen können, wie beschrieben, prinzipiell jede Praxis treffen.

Interessant sind für Betriebsprüfer insbesondere „große“ Praxen mit einem hohen Umsatzvolumen und einem überdurchschnittlichen Personalbestand sowie Praxen, die Umstrukturierungsprozesse (z. B. Praxisverkauf, Einbringungen, Gründung eines MVZ) vollzogen haben.

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Was wird konkret geprüft?

Die folgenden Beispiele sind aus aktuellen Prüfungen übernommen:

  • Nicht nachvollziehbar aufgezeichnete Abrechnungsvorgänge (z. B. Stornos, Ratenzahlungen, etc.) innerhalb der Praxissoftware werden hinterfragt (Prüfungsschwerpunkt „Betriebseinnahmen“)
  • Gebührenziffern sowie die medizinische Indikation einzelner Behandlungen(z.B. bei Alignern) werden hinterfragt (Prüfungsschwerpunkt: "Umsatzsteuer")
  • Leistungsstatistiken einzelner Behandler werden verlangt (Prüfungsschwerpunkt "Gewerbesteuer"),
  • Internetauftritte werden auf nicht der Heilbehandlung dienende Angebote überprüft (Prüfungsschwerpunkt „Umsatzsteuer“)
  • Materialeinkauf und Leistungserbringung werden miteinander verprobt, d. h. es kann beispielsweise ein Abgleich zwischen eingekauften Rohlingen und den erstellten Cerec-Kronen erfolgen (Prüfungsschwertpunkt „Betriebseinnahmen“)
  • Elektronische Terminkalender werden z.B. nach „Botox-Partys“ durchsucht (Prüfungsschwerpunkt „Umsatzsteuer“ oder „Betriebseinnahmen“)

In der Regel werden immer zurückliegende Jahre geprüft (mit Ausnahme der Umsatzsteuersonderprüfung, die sich auf aktuelle Zeiträume konzentriert). Einige Finanzbehörden haben zudem spezielle Prüfer für Heilberufe ausgebildet.

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Tipps für den Alltag

Schaffen Sie mit unseren Hinweisen für den Praxisalltag die Grundlage für eine entspannte Betriebsprüfung. In unserem Merkblatt zur Betriebsprüfung haben wir verschiedene Aspekte der Betriebsprüfungsprophylaxe erarbeitet, inklusive konkreter Arbeitshilfen wie Checkliste und Stornierungsformular. 

Verfasst von

Prof Bischoff Firmengruender Bischoff und Partner 550

Johannes G. Bischoff
Firmengründer

Kekule Julia 3S0A3338 (1) (1)

Julia Kekule
Steuerberaterin / Dipl.-Finanzwirtin (FH)

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

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