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Wiedereinführung der Meisterpflicht

Im Einzelnen handelt es sich um die Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die 2004 die Meisterpflicht abgeschafft worden war, mit dem Hintergrund das Handwerk in der seinerzeitigen wirtschaftlich angespannten Lage zu stärken und um Impulse für Unternehmensgründungen zu geben.

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