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Gesetzliche Verlängerung der Steuererklärungsfrist für beratene Fälle

Die Steuererklärungsfrist endet für beratene Fälle regulär Ende Februar 2021. Das Gesetz verlängert den Besteuerungszeitraum 2019 nun um 6 Monate. Dadurch wird den Steuer- und Feststellungserklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt werden, antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungsfolgen eingeräumt. So sollen Steuerberaterinnen und Steuerberater entlastet werden, die mit der Beantragung aktueller Corona-Hilfen für Unternehmen stark beansprucht sind.

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