+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
03.07.2026
Lesedauer
2 Minuten
 
 

Gehaltsoptimierung mit lohnsteuer- und SV-optimierten Benefits

Arbeitgeber Zahnarztpraxis: Mehr netto vom brutto

Für Zahnarztpraxen ist es eine Herausforderung, geeignetes neues Personal zu finden und auch das bestehende Team motiviert zu halten. Ein Hebel dafür ist die Nettolohnoptimierung durch Arbeitgeberzuwendungen, denn einem guten Gehalt alleine ist es heutzutage oft nicht mehr getan. 

Praxisorganisation und -steuerung
Steuern
1

Benefits bieten

Zusätzliche, möglichst lohnsteuer- und SV-optimierte Benefits wie Deutschlandticket/Job-Ticket, Job-Rad, eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Gutscheinkarten oder zertifizierte Gesundheitsförderung nehmen heute eine Schlüsselrolle ein. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, bei denen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gut wegkommen. Eine Win-win-Situation.

2

Optimierungsbeispiel: Mehr netto bei wenihger Kosten für die Praxis

In einer Praxis soll eine Zahnärztin mit einem vier Jahre alten Kind für 6.000 EUR im Monat eingestellt werden. Vereinbart man mit ihr einfach 6.000 EUR Bruttogehalt/Monat, so bekommt die Zahnärztin knapp 3.700 EUR ausbezahlt und die Praxis zahlt inkl. Arbeitgeberanteil ungefähr das Doppelte dessen, was die Zahnärztin ausbezahlt bekommt. Vereinbart man dagegen einen Kita-Zuschuss, ein Deutschlandticket, eine aufladbare Guthabenkarte und einiges mehr, so bezieht die Zahnärztin 860 EUR an steuer- und SV-begünstigen Leistungen und bekommt ein etwas niedriges Bruttogehalt von rd. 5.140 EUR/Monat. Netto wirkt sich das wie folgt aus: Sie bekommt knapp 4.100 EUR.  Bei diesem lebensnahen Beispiel hat die Zahnärztin pro Jahr rd.  5.000 EUR mehr und die Praxis hat Kostenersparnisse von rd.  2.000 EUR pro Jahr. 

3

Wermutstropfen

Durch derlei Optimierungen kann es bei Gutverdienenden dazu kommen, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für die private Krankenversicherung unterschritten wird, da sich diese auf das SV-pflichtige Entgelt bezieht. Weitere Nebeneffekte sind geringere Renteneinzahlung, geringere Arbeitslosenversicherungseinzahlung inkl. KUG sowie geringere Ansprüche auf (Kinder-) Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld. 

Tipp: Lassen Sie Neueinstellungen bzw. Arbeitsverträge durch Ihren Steuerberater auf Nettolohnoptimierung prüfen. Zusätzliche Gehaltsvereinbarungen lassen sich in der Regel leicht umsetzen, man muss Sie nur kennen und gut integrieren. 

Verfasst von

Prof Bischoff Firmengruender Bischoff und Partner 550

Johannes G. Bischoff
Steuerberater und Wirtschaftsprofessor

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Ähnliche Artikel:

Sommerfeste & Co. als Zuwendung

10.07.2026: Betriebsveranstaltungen wie Sommerfeste, Jubiläumsfeiern und Ausflüge eine gute Möglichkeit, Mitarbeitende zu belohnen und wertzuschätzen...

Die Betriebsprüfung in der (Zahnarzt-)Praxis

01.04.2025: Anlässe für eine Betriebsprüfung gibt es genügend: etwa schwankende Gewinne, eine Umstrukturierung oder ein (Teil-)Praxisverkauf. Bieten...

„Wir sind Zahnärzte, keine Manager“

13.05.2026: Ein Gespräch mit der Zahnärztin Dr. Stefanie Stratmann über die Leidenschaft Praxis, welche Rolle unternehmerisches Denken bei...

Unsere Standorte