+Steuern
+Wirtschaft
+Recht
Veröffentlicht
24.04.2026
Lesedauer
1 Minute
 
 

Aufladung von E-Fahrzeugen: Einzelnachweis statt Pauschale

Der pauschale Auslagenersatz für die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Davon betroffen sind sowohl der bisher steuer- und sozialversicherungsfreie Kostenersatz für Arbeitnehmer als auch der pauschale Betriebsausgabenabzug für Unternehmer.

Steuern
1

Was bedeutet das?

Es können keine Pauschalen mehr für das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen erstattet bzw. angesetzt werden. Stattdessen ist nur noch die Erstattung bzw. der Betriebsausgabenabzug tatsächlicher, nachgewiesener Strommengen (in kWh) möglich, die über einen separaten Zähler (z. B. Wallbox, Zwischenzähler oder Fahrzeug-App) erfasst werden, ohne Schätzungen oder Eigenbelege.

2

Nähere Details im Schaubild

Verfasst von

Team Prof. Bischoff

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

Ähnliche Artikel:

Fortbildungskosten sind Betriebsausgaben!

27.03.2026: Wenn Sie Ihrer Verpflichtung nachkommen, sich beruflich fortzubilden und dadurch Ihre Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen...

BWL trifft Zahnmedizin

19.03.2026: Die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland ist fachlich hervorragend. Doch mit der eigenen Niederlassung führen Zahnärztinnen und...

Personal & Lohn: Das ändert sich 2026

10.11.2025: Wie jedes Jahr gibt es auch dieses Mal zum Jahreswechsel einige Beschlüsse bzw. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, die Einfluss auf...

Unsere Standorte