Der Deutsche Bundestag hat jüngst in seiner 2. und 3. Lesung das kontrovers diskutierte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Für den Bereich der Kieferorthopädie (KFO) gibt es im Vergleich zum ursprünglichen, restriktiven Kabinettsentwurf entscheidende Nachbesserungen und Entschärfungen durch kurzfristig beschlossene Änderungsanträge.
Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass KFO-Leistungen durch die GKV künftig nur noch durch Fachzahnärzte durchgeführt werden dürfen. Dies wurde modifiziert, um, weiterhin eine flächendeckende Versorgung durch kieferorthopädische Leitungen zu gewährleisten, konkret:
Achtung: Bei ersterem Punkt ist nicht genau definiert, wann genau ein "Beginn" der Weiterbildung (z.B. Abschluss des Weiterbildungsvertrags, Immatrikulation, Zulassung zum Studiengang, erster Kurstag, Zahlung der Studiengebühr etc.) erfolgt ist. Dies dürfte in der Praxis erhebliche Bedeutung haben. Wir empfehlen, hierzu etwaige Kommentierungen zu verfolgen.
Das bisherige Vergütungssystem in der Kieferorthopädie soll grundlegend verändert werden. Anstelle der Abrechnung einzelner Leistungen sollen künftig feste Leistungskomplexe beziehungsweise Pauschalen treten. Ziel ist es, finanzielle Fehlanreize zu reduzieren und die Vergütung stärker an vollständigen Behandlungsabläufen auszurichten.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im Bundestag beschlossen worden und hat den Bundesrat passiert. Dennoch ist zu diesem Zeitpunkt unklar, wann das Gesetz zur Anwendung kommt. Für das Inkrafttreten sind noch erforderlich:
Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten,
Verkündung im Bundesgesetzblatt,
Inkrafttreten nach der im Gesetz enthaltenen Vorschrift. Dort ist geregelt, wann das Gesetz in Kraft tritt, z.B. „am Tag nach der Verkündung“ oder „am 1. Januar 2027“.
Diese Punkte stehen bis dato noch aus.
Hier geht es zu den Seiten der Bundesregierung: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz | BMG
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