Der pauschale Auslagenersatz für die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Davon betroffen sind sowohl der bisher steuer- und sozialversicherungsfreie Kostenersatz für Arbeitnehmer als auch der pauschale Betriebsausgabenabzug für Unternehmer.
Es können keine Pauschalen mehr für das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen erstattet bzw. angesetzt werden. Stattdessen ist nur noch die Erstattung bzw. der Betriebsausgabenabzug tatsächlicher, nachgewiesener Strommengen (in kWh) möglich, die über einen separaten Zähler (z. B. Wallbox, Zwischenzähler oder Fahrzeug-App) erfasst werden, ohne Schätzungen oder Eigenbelege.
Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
10.07.2026: Betriebsveranstaltungen wie Sommerfeste, Jubiläumsfeiern und Ausflüge eine gute Möglichkeit, Mitarbeitende zu belohnen und wertzuschätzen...
03.07.2026: Für Zahnarztpraxen ist es eine Herausforderung, geeignetes neues Personal zu finden und auch das bestehende Team motiviert zu halten. Ein...
01.04.2025: Anlässe für eine Betriebsprüfung gibt es genügend: etwa schwankende Gewinne, eine Umstrukturierung oder ein (Teil-)Praxisverkauf. Bieten...