Der pauschale Auslagenersatz für die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist zum 31.12.2025 ausgelaufen. Davon betroffen sind sowohl der bisher steuer- und sozialversicherungsfreie Kostenersatz für Arbeitnehmer als auch der pauschale Betriebsausgabenabzug für Unternehmer.
Es können keine Pauschalen mehr für das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen erstattet bzw. angesetzt werden. Stattdessen ist nur noch die Erstattung bzw. der Betriebsausgabenabzug tatsächlicher, nachgewiesener Strommengen (in kWh) möglich, die über einen separaten Zähler (z. B. Wallbox, Zwischenzähler oder Fahrzeug-App) erfasst werden, ohne Schätzungen oder Eigenbelege.
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