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Veröffentlicht
14.10.2026
Lesedauer
2 Minuten
 
 

Gemeinsames Konto? Vorsicht vor Steuerhinterziehung!

Auf Oder-Konten eingezahlte Beträge können als Schenkungen gelten

Viele Ehepaare führen seit Jahrzehnten ein gemeinsames Girokonto (sog. Oder-Konto) – wer darauf welches Geld eingezahlt hat, spielte im Alltag meist keine große Rolle. Wenn jedoch überwiegend ein Ehepartner größere Beträge eingezahlt hat und beide gleichberechtigt über das Guthaben verfügen können, kann das schenkungssteuerlich relevant sein. 

Steuern
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Bedeutet ein Oder-Konto automatisch, dass Schenkungen vorliegen?

Nein. Entscheidend ist, wem das Geld wirtschaftlich gehören sollte und wie das Konto tatsächlich genutzt wurde. Ein Konto für gemeinsame Lebenshaltungskosten ist anders zu beurteilen als ein Konto, über das der andere Ehepartner größere Beträge frei für eigene Zwecke verwendet oder eigenes Vermögen aufgebaut hat.

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Warum sollte man das Ganze jetzt prüfen?

Die Finanzverwaltung wird zunehmend vernetzter und nutzt moderne Datenanalysen. Der im Juli 2026 vorgestellte Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität soll diese Möglichkeiten weiter ausbauen. Dadurch können auch ältere, bislang unerkannte Sachverhalte auffallen. 

Überdenken Sie daher auch unbedingt ggf. (bislang nicht erklärte) Schenkungen an Kinder. Durch die geplante Abschaffung der Straffreiheit bei einer Selbstanzeige könnte eine Nacherklärung zukünftig teurer werden oder die Straffreiheit zukünftig ganz entfallen. 

Daneben ist zu beachten, dass Oder-Konten spätestens im Fall des Todes eines Ehegatten in den Fokus der Finanzverwaltung rücken und die Aufarbeitung mit dem weiteren Zeitverlauf immer komplizierter wird. Banken halten die Kontodaten i.d.R. nur 10 Jahre zur Verfügung. Wie lange bewahren Sie Ihre Kontoauszüge auf?

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Was sollten Sie tun?

Lassen Sie für Ihre Angelegenheiten prüfen,

•    ob überhaupt eine Schenkung vorliegt,
•    welche Beträge relevant sind,
•    ob Freibeträge ausreichen und
•    ob gegenüber der Finanzverwaltung Pflichten zu erfüllen sind.

Noch ein Hinweis: Ehegatten steht grundsätzlich ein Schenkungssteuerfreibetrag von 500.000 Euro zu. Nach zehn Jahren kann dieser erneut ausgeschöpft werden. 

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Unser Tipp

Wenn über viele Jahre größere Beträge überwiegend von einem Ehepartner auf ein gemeinsames Konto oder Depot geflossen sind, lassen Sie den Sachverhalt unbedingt von Ihrer Steuerberatung prüfen, um herauszufinden, ob Handlungsbedarf besteht. Auch ältere Sachverhalte lassen sich so häufig geordnet aufarbeiten.

Verfasst von

Foto Kerstin Löbe

Kerstin Löbe
Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirtin

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