Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige Beschlüsse bzw. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, die ggf. Einfluss auf Ihre Personalorganisation, Löhne und Gehälter haben. Wir haben einige relevante Punkte zusammengestellt die nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Zahnarztpraxen und Arztpraxen wichtig zu wissen sind.
Der Mindestlohn wird zum 1.1.2027 von 13,90 € auf 14,60 € angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern erhöht sich damit ab dem 1.1.2027 von 603 € auf 633 €.
Bestehende Minijobber-Verträge anpassen!
Prüfen Sie unbedingt dahingehend alle Arbeitsverträge. Sollte mit Ihren Mitarbeitenden als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart sein, müssen Sie den Stundenlohn des Minijobbers entsprechend der Erhöhung anpassen.
Tipp: Nutzen Sie zur schnellen, rechtssicheren Erstellung individueller Verträge unsere VertragsAPP.
Pauschale Best
| Pauschale Besteuerung von Betriebsveranstaltungen | bis 28.02.2027 |
| (Für Mandanten: Meldefrist an uns zur Verarbeitung) | 31.01.2027 |
| Meldung zur Künstlersozialabgabe sowie Meldung und Zahlung zur Schwerbehindertenabgabe |
31.03.2027 |
Hinweis zu SV-Fristen 2027: Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden in der Regel immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Dies variiert jedoch je nach Krankenkasse. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten direkt.
Hier für Sie in der Übersicht:
| Rechengröße 2027 | monatlich in € | jährlich in € |
| BBG Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 6.375,00 | 76.500,00 |
| BBG Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 8.850,00 | 106.200,00 |
| Allgemeine JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze | 7.012,50 | 84.158,00 |
| Besondere JAEG (Bestandsschutzregel 31.12.2002) | 6.075,00 | 72.900,00 |
| Minijob (geringfügige Beschäftigung) | 633,00 | 7.596,00 |
| Midijob (früher: "Gleitzone") | 633,01-2.000,00 | 24.000,00 |
Hinweis: Beschäftigen Sie privat krankenversicherte Arbeitnehmende, welche das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben? Für diese Personen muss das Jahresbruttoentgelt 2027 mindestens 84.150 € (7.012,50 € mtl.) betragen; damit die Arbeitnehmenden nicht zurück in die GKV gezwungen werden.
Sollte es Anpassungsbedarf geben, suchen Sie bitte dringend das Gespräch mit Ihrem Arbeitnehmenden und Lohnbearbeiter.
Achtung: Die hier genannten Änderungen stammen aus dem Regierungsentwurf vom 08.10.26 und sind noch nicht final verabschiedet.
Dann melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
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