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Veröffentlicht
29.10.2026
Lesedauer
3 Minuten
 
 

Wichtige Änderungen 2027: Rund um Personal & Lohn

Diese Neuerungen sollten Sie beachten.

Zum Jahreswechsel gibt es wieder einige Beschlüsse bzw. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, die ggf. Einfluss auf Ihre Personalorganisation, Löhne und Gehälter haben. Wir haben einige relevante Punkte zusammengestellt die nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Zahnarztpraxen und Arztpraxen wichtig zu wissen sind.

Recht und Verträge
Steuern
1

Mindestlohn steigt ab 01.01.2027

Der Mindestlohn wird zum 1.1.2027 von 13,90 € auf 14,60 € angehoben. Die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern erhöht sich damit ab dem 1.1.2027 von 603 € auf 633 €.

Bestehende Minijobber-Verträge anpassen!

Prüfen Sie unbedingt dahingehend alle Arbeitsverträge. Sollte mit Ihren Mitarbeitenden als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart sein, müssen Sie den Stundenlohn des Minijobbers entsprechend der Erhöhung anpassen.

Tipp: Nutzen Sie zur schnellen, rechtssicheren Erstellung individueller Verträge unsere VertragsAPP.

2

Wichtige Fristen 2027

Pauschale Best

Pauschale Besteuerung von Betriebsveranstaltungen bis 28.02.2027
(Für Mandanten: Meldefrist an uns zur Verarbeitung) 31.01.2027
Meldung zur Künstlersozialabgabe sowie
Meldung und Zahlung zur Schwerbehindertenabgabe  
31.03.2027

Hinweis zu SV-Fristen 2027: Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden in der Regel immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Dies variiert jedoch je nach Krankenkasse. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten direkt.                     

3

Neue Rechengrößen zur Sozialversicherung 2027

Hier für Sie in der Übersicht:

Rechengröße 2027 monatlich in € jährlich in €
BBG Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 6.375,00  76.500,00
BBG Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 8.850,00 106.200,00
Allgemeine JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze 7.012,50 84.158,00
Besondere JAEG (Bestandsschutzregel 31.12.2002) 6.075,00 72.900,00
Minijob (geringfügige Beschäftigung) 633,00 7.596,00
Midijob (früher: "Gleitzone") 633,01-2.000,00 24.000,00

Hinweis: Beschäftigen Sie privat krankenversicherte Arbeitnehmende, welche das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben? Für diese Personen muss das Jahresbruttoentgelt 2027 mindestens 84.150 € (7.012,50 € mtl.) betragen; damit die Arbeitnehmenden nicht zurück in die GKV gezwungen werden.

Sollte es Anpassungsbedarf geben, suchen Sie bitte dringend das Gespräch mit Ihrem Arbeitnehmenden und Lohnbearbeiter.

4

Änderungen Jahressteuergesetz 2026 (geplant)

Achtung: Die hier genannten Änderungen stammen aus dem Regierungsentwurf vom 08.10.26 und sind noch nicht final verabschiedet. 

  • Minijob-Pauschalsteuer: Der einheitliche Pauschsteuersatz für Minijobs soll von 2 % auf 5 % steigen.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge (§ 3b EStG): Der maximal zulässige Grundlohn, auf dessen Basis steuerfreie Zuschläge gewährt werden dürfen, soll deutlich von 50 Euro auf 75 Euro pro Stunde angehoben werden. Im Gegenzug soll im Gesetz klargestellt werden, dass für die Berechnung nur noch voll steuerpflichtiger und nicht pauschal besteuerter Arbeitslohn herangezogen werden darf.
  • Änderungen bei Dienstreisen und Betriebsstätten: Erste Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 EStG): Der Zeitraum, ab dem bei einer Zuordnung von einer „dauerhaften“ Zuordnung ausgegangen wird (relevant für Reisekosten und doppelte Haushaltsführung), soll im Inland von 48 Monaten auf 24 Monate verkürzt werden.
  • Grundfreibetrag & Pauschbetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag soll auf 12.564 € angehoben werden. Gleichzeitig steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. (Werbungskostenpauschale) ab 2027 ggf. von bisher 1.230 € auf 1.430 €.

Verfasst von

Team Prof. Bischoff

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